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F. Folgen der (Un-)Zuständigerklärung des ordentlichen Gerichts für ein Schiedsverfahren im Ausland (Rechberger)

Rechberger1. AuflJuli 2011

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Wie schon erwähnt, kann die (Un-)Zuständigkeitsentscheidung des ordentlichen Gerichts für ein ausländisches Schiedsgericht nur dann von Belang sein, wenn diese Entscheidung im Sitzstaat des Schiedsgerichts anerkannt wird.

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