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C. Ende der Schiedshängigkeit (Rechberger)

Rechberger1. AuflJuli 2011

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Eine explizite, auf alle Schiedsverfahren anwendbare Regelung des Wegfalls der Schiedshängigkeit besteht nicht.

6/9
Die Schiedshängigkeit endet aber jedenfalls:

bei Zurückweisung der Klage durch das Schiedsgericht;1515Dem kann eine Entscheidung eines ordentlichen Gerichts vorangegangen sein, in der dieses – was freilich nur vor Anhängigkeit eines Schiedsverfahrens möglich ist (vgl § 584 Abs 3 ZPO) – das Nichtvorliegen bzw die Undurchführbarkeit einer Schiedsvereinbarung festgestellt hat.

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