Rechberger in Liebscher/Oberhammer/Rechberger (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2011) C. Ende der Schiedshängigkeit Rz 6/86/8
Eine explizite, auf alle Schiedsverfahren anwendbare Regelung des Wegfalls der Schiedshängigkeit besteht nicht.
Rechberger in Liebscher/Oberhammer/Rechberger (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2011) C. Ende der Schiedshängigkeit Rz 6/96/9
Die Schiedshängigkeit endet aber jedenfalls:bei Zurückweisung der Klage durch das Schiedsgericht;1515Dem kann eine Entscheidung eines ordentlichen Gerichts vorangegangen sein, in der dieses – was freilich nur vor Anhängigkeit eines Schiedsverfahrens möglich ist (vgl § 584 Abs 3 ZPO) – das Nichtvorliegen bzw die Undurchführbarkeit einer Schiedsvereinbarung festgestellt hat.