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A. Allgemeines (Stippl)

Stippl1. AuflJuli 2011

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Inwieweit Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern überhaupt getroffen werden können, war lange Zeit strittig.1515Vgl jüngst OGH 10 Ob 10/07d RdW 2007, 679; für einen Überblick über den Meinungsstand zur früheren Rechtslage s Langer in Kosesnik-Wehrle, KSchG2 § 6 Rz 105a ff; ebenfalls: von Saucken, Reform, 110 mwN. In einer 1994 getroffenen Leitentscheidung16165 Ob 538/94, SZ 67/186 = EvBl 1995/124; ebenso die jüngeren Entscheidungen: 10 Ob 10/07d; 7 Ob 148/07a; vgl dazu auch Schwarz/Konrad, Vienna Rules, Rz 1-038. sprach sich der OGH grundsätzlich für die Zulässigkeit aus, sofern dadurch nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht verletzt würde.1717 Kosesnik/Wehrle in Kosesnik-Wehrle, KSchG2 § 14 Rz 11; Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 617 ZPO Rz 7; Schwarz/Konrad, Vienna Rules Rz 1-037.

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