Wie jeder andere Vertrag unterliegt auch die Schiedsvereinbarung der Anfechtung wegen Willensmängeln.1299 Darüber hinaus sind auf Schiedsvereinbarungen die für Dauerschuldverhältnisse geltenden Grundsätze anzuwenden, sodass sie aus wichtigem Grund gekündigt werden können.1300 Nach der in Deutschland überwiegend vertretenen Auffassung haben die Parteien ein Rücktrittsrecht (analog) § 323 BGB1301, das nach Beginn des Schiedsverfahrens – wie dies bei Dauerschuldverhältnissen generell der Fall ist – durch ein Kündigungsrecht ersetzt wird. Zweifelhaft scheint an dieser Ansicht die Qualifikation der Schiedsvereinbarung als synallagmatischer Vertrag; der Abschluss einer Schiedsvereinbarung begründet zwar Pflichten1302; es ist jedoch nicht anzunehmen, dass diese Pflichten in einem Austauschverhältnis stehen.1303 Dieser Meinungsstreit dürfte in der Praxis aber ohnehin kaum eine Rolle spielen, weil der zum Rücktritt berechtigende Pflichtverstoß regelmäßig auch zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen wird.1304
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