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B. Begründung der Zuständigkeit (Koller)

Koller1. AuflJuli 2011

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Die Bindungwirkung statutarischer Schiedsanordnungen kann im Gesellschaftsrecht auf unterschiedliche Weise begründet werden; es lassen sich im Wesentlichen10881088Neben den genannten Fallgestaltungen kommen vor allem gesellschaftsrechtliche Umwandlungsvorgänge in Betracht, so stellt sich etwa die Frage, ob im Fall der Verschmelzung die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft an die in der Satzung der übernehmenden Gesellschaft enthaltene Schiedsklausel gebunden sind; vgl dazu Martens, Wirkungen 106 ff; Reiner, GesRZ 2007, 164; Reichert/Harbarth, NZG 2003, 379. folgende Konstellationen unterscheiden: die Anordnung des Schiedsgerichts (bereits) im Gründungsvertrag, die nachträgliche Aufnahme einer Schiedsklausel durch Änderung des Gesellschaftsvertrags (bzw der Satzung), der Beitritt zum Verband oder die Aufnahme eines neuen Gesellschafters sowie die Übertragung der Gesellschafterstellung.10891089Vgl Haas, SchiedsVZ 2007, 4; Mayr, RdW 2007, 335; Schlosser in Stein/Jonas IX22 § 1066 dZPO Rz 11.

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