vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Objektive Reichweite (Koller)

Koller1. AuflJuli 2011

3/258
Den Parteien steht es frei, die Zuständigkeit des Schiedsgerichts entweder auf einzelne – näher bezeichnete – Ansprüche zu beschränken oder auf sämtliche Streitigkeiten vertraglicher oder nichtvertraglicher Art zu erstrecken, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis entstehen.835835Zum Mindestinhalt einer Schiedsvereinbarung vgl bereits Rz 3/137 ff. Besteht zwischen den Parteien Streit über den objektiven Umfang, so ist auf Grundlage des nach dem Parteiwillen auszulegenden Inhalts der Schiedsvereinbarung zu ermitteln, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen sind.836836Vgl etwa OGH 9 Ob 39/04g; 6 Ob 122/04s; 4 Ob 80/08 f, EvBl 2009/12 (Koller); 7 Ob 266/08 f, RdW 2009/514 = IntALR 2009, N-51 (Koller); Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 581 ZPO Rz 226. Nach stRsp ist eine den Zweck der Schiedsvereinbarung – die staatliche Gerichtsbarkeit auszuschließen und die schiedsgerichtliche Zuständigkeit zu begründen – favorisierende Auslegung anzuwenden.837837Vgl OGH 7 Ob 310/02t, RdW 2003/320; 1 Ob 22/03x, GesRZ 2003, 298 = ecolex 2003/341 = RdW 2003/438 = WBl 2003/305; 3 Ob 281/06d, bbl 2007/128 = ZfRV 2007/10 sowie die Nachweise in FN 794. Diesem Auslegungsgrundsatz folgend ist eine wirksame Schiedsvereinbarung, die keine Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Streitigkeiten enthält, weit auszulegen. Dadurch wird dem Interesse der Parteien entsprochen, dem Schiedsgericht eine umfassende Kompetenz einzuräumen, zusammengehörige Streitkomplexe zu entscheiden und somit das Risiko der (prozessunökonomischen) Zuständigkeitsaufspaltung zwischen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten zu vermeiden.838838Vgl zu den Auslegungsgrundsätzen im Allgemeinen Rz 3/239 und zur „ausdehnenden“ Auslegung im Besonderen Rz 3/243 sowie die Nachweise in FN 795.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!