Die Auslegung von Schiedsvereinbarungen richtet sich – trotz ihrer prozessrechtlichen Natur – nach bürgerlichrechtlichen Grundsätzen.776 Die Ermittlung des Parteiwillens hat sich daher zunächst am Wortlaut der Vereinbarung zu orientieren, wobei der dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechende Wortsinn den Ausgangspunkt bildet.777 In der Rsp wird zum Teil auf den Wortlaut – bzw äußersten Wortsinn – als Grenze der Auslegung abgestellt.778 Dies gilt jedoch nach allgemeinen Auslegungsregeln nur für die einfache Vertragsauslegung, nicht hingegen für die ergänzende.779 Bei näherer Betrachtung dieser Entscheidungen zeigt sich, dass eine Beschränkung auf den Wortlaut aus dem für Schiedsvereinbarungen geltenden Formgebot abgeleitet wird.780 Diese – ohnehin nur teilweise vertretene – Auffassung ist jedoch insofern überholt, als es für die Auslegung formpflichtiger Rechtsgeschäfte im Allgemeinen zutreffend abgelehnt wird, die verfügbaren Auslegungsmittel oder den Auslegungsgegenstand zu beschränken.781 Es ist mithin zuerst unter Berücksichtigung aller Umstände der Inhalt der Vereinbarung zu ermitteln und in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob ein Formzweck die Verlautbarung der Erklärung in der Urkunde erfordert.782 Nach hRsp gilt für formpflichtige Rechtsgeschäfte – und somit auch für Schiedsvereinbarungen – die Andeutungstheorie, nach welcher in der Urkunde soviel andeutungsweise enthalten sein muss, dass der Formzweck erfüllt ist.783 Demnach wird die Auslegung von Schiedsvereinbarungen nach dem Parteiwillen nicht durch das Formgebot nach § 583 ZPO beschränkt. Die Reichweite der Formvorschrift erstreckt sich lediglich auf den Mindestinhalt der Schiedsvereinbarung. Folgt man der Andeutungstheorie, so wäre der Formvorschrift nur dann Genüge getan, wenn die Parteien, die Bezeichnung des Streitfalles oder des bestimmten Rechtsverhältnisses – aus dem zukünftige Streitigkeiten resultieren können – sowie die Vereinbarung, dass die Streitentscheidung durch einen Schiedsrichter oder ein Schiedsgericht erfolgen soll, in der Urkunde angedeutet sind.784
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