F. Folgen der (Teil-)Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen (Koller)
Koller1. AuflJuli 2011
Koller in Liebscher/Oberhammer/Rechberger (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2011) F. Folgen der (Teil-)Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen Rz 3/1933/193
Das wirksame Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung kann zum einen an Abschluss- oder Inhaltsmängeln scheitern. Zum anderen führt die Nichteinhaltung der Formvorschriften (vgl § 583 ZPO) zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung.614614Dazu sogleich Rz 3/198.