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F. Folgen der (Teil-)Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen (Koller)

Koller1. AuflJuli 2011

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Das wirksame Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung kann zum einen an Abschluss- oder Inhaltsmängeln scheitern. Zum anderen führt die Nichteinhaltung der Formvorschriften (vgl § 583 ZPO) zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung.614614Dazu sogleich Rz 3/198.

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