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E. Autonomie der Schiedsvereinbarung („Separability-Doktrin“) (Koller)

Koller1. AuflJuli 2011

1. Parteiwille als ausschlaggebendes Kriterium

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Die Frage der Unabhängigkeit der Schiedsvereinbarung vom Hauptvertrag ist in der ZPO nicht ausdrücklich geregelt.582582Von der Übernahme einer Art 16 Abs 1 S 2 und 3 ModellG (bzw § 1040 Abs 1 S 2 dZPO) entsprechenden Regelung in die österreichische ZPO wurde im Rahmen des SchiedsRÄG – dem LBI-Entwurf folgend – abgesehen; vgl Oberhammer, Entwurf 75. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass bereits die Rsp zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SchiedsRÄG davon abgesehen hat, aus der Unwirkamkeit des Hauptvertrages zwangsläufig die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung abzuleiten. Nach der älteren Lehre folgt die Unabhängigkeit der Schiedsvereinbarung vom (materiellrechtlichen) Hauptvertrag bereits aus deren prozessualer Rechtsnatur.583583Vgl etwa Böhm, ZfRV 1968, 280; Fasching in Fasching/Konecny2 II/1 Einl Rz 117; dens, Schiedsgericht 27. Zum anderen sollte die zum Teil allzu vereinfachende Regelung der separability-Dokrtin nicht den Blick auf den eigentlich für das Verhältnis zwischen Schiedsvereinbarung und Hauptvertrag wesentlichen Parteiwillen verstellen. Darüber hinaus führt diese Regel für einzelne Rechtsprobleme der Schiedsvereinbarung

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– wie bspw deren kollisionsrechtliche Anknüpfung – nicht notwendigerweise zu sachgerechten Lösungen.584584 Oberhammer, Entwurf 75 f; ders, FS Beys 1156; krit dazu – jedoch ohne selbst einen Regelungsbedarf aufzuzeigen – Reiner, ecolex 2006, 468; Zeiler § 581 Rz 94.

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