1. Parteiwille als ausschlaggebendes Kriterium
Die Frage der Unabhängigkeit der Schiedsvereinbarung vom Hauptvertrag ist in der ZPO nicht ausdrücklich geregelt.582 Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass bereits die Rsp zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SchiedsRÄG davon abgesehen hat, aus der Unwirkamkeit des Hauptvertrages zwangsläufig die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung abzuleiten. Nach der älteren Lehre folgt die Unabhängigkeit der Schiedsvereinbarung vom (materiellrechtlichen) Hauptvertrag bereits aus deren prozessualer Rechtsnatur.583 Zum anderen sollte die zum Teil allzu vereinfachende Regelung der separability-Dokrtin nicht den Blick auf den eigentlich für das Verhältnis zwischen Schiedsvereinbarung und Hauptvertrag wesentlichen Parteiwillen verstellen. Darüber hinaus führt diese Regel für einzelne Rechtsprobleme der SchiedsvereinbarungSeite 207
