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A. Subjektive Schiedsfähigkeit (Koller)

Koller1. AuflJuli 2011

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Während die objektive Schiedsfähigkeit die Zulässigkeit schiedsgerichtlicher Entscheidung über einen bestimmten Streitgegenstand regelt, entscheidet die subjektive Schiedsfähigkeit darüber, wer fähig ist, eine Schiedsvereinbarung abzuschließen bzw Partei eines Schiedsverfahrens zu sein.392392 Kreindler/Schäfer/Wolff, Schiedsgerichtsbarkeit Rz 138.

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