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H. Regelungen außerhalb des vierten Abschnitts der ZPO (Koller)

Koller1. AuflJuli 2011

1. Arbeits- und Sozialrecht

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Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten (vgl § 50 Abs 2 ASGG) und Streitigkeiten in Sozialrechtssachen sind gem § 9 Abs 2 S 1 ASGG ausdrücklich von der Schiedsgerichtsbarkeit ausgeschlossen.363363Vgl etwa Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 582 ZPO Rz 56; Rechberger/Melis in Rechberger3 § 582 ZPO Rz 4.

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