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C. Präklusion als Folge der unterlassenen Rüge (Konrad)

Konrad1. AuflJuli 2011

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Die generelle Unterlassung der Rüge nach § 579 ZPO sowie deren verspätete Geltendmachung führt zur Präklusion, die eine rückwirkende Heilung des Verfahrensmangels bewirkt.261261 Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 579 ZPO Rz 35; Münch in MünchKomm ZPO3 § 1027 dZPO Rz 14. Dieser Verfahrensfehler kann daher von keiner der Parteien zu einem späteren Zeitpunkt – in einem Aufhebungs- oder Vollstreckungsverfahren – mehr geltend gemacht werden.262262 Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 579 ZPO Rz 36 mwN. Das bedeutet, der Verlust der Rüge ist grundsätzlich endgültig.263263Zur vergleichbaren deutschen Rechtslage s Lachmann, Handbuch3 Rz 1437.

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