Solange der Sitz des Schiedsgerichts noch unbestimmt ist, sind österreichische Gerichte für die im dritten Titel genannten gerichtlichen Aufgaben ( „Bildung des Schiedsgerichts“ ) international zuständig, sofern eine der Parteien ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Österreich hat.99 Es handelt sich dabei um folgende Fälle: Bestellung der Schiedsrichter100, Ablehnung eines Schiedsrichters101, die vorzeitige Beendigung des Schiedsrichteramts102 sowie die Ersatzbestellung von Schiedsrichtern103.
