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Der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts der ZPO (Konrad)

Konrad1. AuflJuli 2011

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Der örtliche Anwendungsbereich der Vorschriften der ZPO über das Schiedsverfahren ist gesetzlich normiert. Eine ausdrückliche Regelung über den sachlichen Anwendungsbereich ist nicht enthalten.55Ebenso fehlt eine ausdrückliche Definition in § 1025 dZPO; anders jedoch etwa Art 1 ModellG: „This law applies to international commercial arbitration, [...]“. Dieser ergibt sich jedoch aus dem Inhalt des vierten Abschnitts und dessen Regelungszweck: Die §§ 577 ff ZPO sind auf alle Schiedsverfahren anzuwenden, grundsätzlich unabhängig von deren Streitgegenstand.66Vgl hiezu weiter unten Rz 2/6.

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