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II. Unternehmerisches Risiko und zivilrechtliche Verantwortung (Harrer)

Harrer1. AuflJuni 2022

Das Charakteristikum der unternehmerischen Entscheidung ist die unverzichtbare Verknüpfung mit Risikopotential.2222Der Begriff unternehmerische Entscheidung hat im Zusammenhang mit der Kodifizierung der Business Judgment Rule besondere Bedeutung erlangt; dazu unten Fn 35 bis 38. Ein zukünftiges Marktverhalten kann man nicht vorhersehen. Der Leiter eines Unternehmens muss von Annahmen ausgehen. Diese Annahmen lassen sich – üblicherweise – durch Erfahrung plausibilisieren. Eine zentrale Rolle spielt die Wahrscheinlichkeit. Weil eine bestimmte Entwicklungstendenz in der Vergangenheit beobachtet werden konnte, nimmt man an, dass dieser Prozess eine Fortsetzung finden wird. Für dieses prognostische Verständnis spricht eine Wahrscheinlichkeit. – Weil eine internationale Hotelkette feststellen konnte, dass das Wachstum in den vergangenen zehn Jahren stets über der Drei-Prozent-Grenze lag, nimmt die Leitung dieser Hotelkette an, dass dieses Wachstum auch in den nächsten drei Jahren erreicht werden wird. Aufgrund dieser Planung werden Hotelkäufe und Hotelneubauten geplant und zumindest partiell realisiert. – Aufgrund unerwarteter, nicht vorhersehbarer Umstände (zB: Covid-Krise) erreicht die Auslastung zumindest im ersten Jahr der Planung nur einen Bruchteil des üblichen Niveaus. Die Entscheidung für Zukäufe und Neubauten erweist sich – ex post gesehen – als Fehler.

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