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V. Außenhaftung des Geschäftsführers (Neumayr/Zehetner)

Neumayr/Zehetner1. AuflJuni 2022

A. Grundlegendes zur Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Wie erwähnt können weder Gesellschafter noch sonstige Dritte aus der zentralen Haftungsbestimmung des § 25 GmbHG unmittelbare Ansprüche gegen die Geschäftsführer ableiten. § 25 GmbHG ist insb auch nicht als Schutzgesetz gegenüber Gesellschaftern oder Gläubigern zu qualifizieren, das iVm § 1311 ABGB zu Ansprüchen gegen die Geschäftsführer berechtigen würde.109109 Feltl/Told in Gruber/Harrer, GmbHG2 § 25 Rz 215 mwN.

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