A. Aufgaben des GmbH-Geschäftsführers
Die wesentliche Aufgabe des Geschäftsführers einer GmbH liegt nach einer in der Rsp verwendeten Formel darin, das Unternehmen unter Beachtung der maßgebenden Rechtsvorschriften nach gesicherten und praktisch bewährten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen zu leiten, sich über alle relevanten wirtschaftlichen Umstände und Entwicklungen zu informieren und sich stets ein genaues Bild von der Lage des Unternehmens, insb hinsichtlich des Gangs der Geschäfte, der Liquidität, der Umsatzentwicklung und der Konkurrenzfähigkeit des Angebots zu verschaffen.9 Es ist also keinesfalls notwendig, sich als Geschäftsführer in allen Bereichen auszukennen und jede Aufgabe selbst zu erledigen: In erster Linie trägt der Geschäftsführer die Leitungs- und Führungsverantwortung für das Unternehmen.10 § 22 GmbHG schreibt den Geschäftsführern vor, ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem einzurichten, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen (vgl auch § 82 AktG). Den Geschäftsführern kommen wegen der Verwaltung fremden Vermögens treuhänderische Funktionen und eine besondere Vertrauensstellung zu;11 in strafrechtlicher Hinsicht wirkt sich diese Stellung dahin aus, dass Geschäftsführer insb dem § 153 StGB (Untreue) unterliegen.12
