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IV. Streit wegen der Geschäftsführung und Innenhaftungsfolgen für den Geschäftsführer (Neumayr/Zehetner)

Neumayr/Zehetner1. AuflJuni 2022

A. Aufgaben des GmbH-Geschäftsführers

Die wesentliche Aufgabe des Geschäftsführers einer GmbH liegt nach einer in der Rsp verwendeten Formel darin, das Unternehmen unter Beachtung der maßgebenden Rechtsvorschriften nach gesicherten und praktisch bewährten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen zu leiten, sich über alle relevanten wirtschaftlichen Umstände und Entwicklungen zu informieren und sich stets ein genaues Bild von der Lage des Unternehmens, insb hinsichtlich des Gangs der Geschäfte, der Liquidität, der Umsatzentwicklung und der Konkurrenzfähigkeit des Angebots zu verschaffen.99RIS-Justiz RS0059774, insb (T3); Rohregger/Kudrna in Foglar-Deinhardstein/Aburumieh/Hoffenscher-Summer, GmbHG (2017) § 15 Rz 16 f. Es ist also keinesfalls notwendig, sich als Geschäftsführer in allen Bereichen auszukennen und jede Aufgabe selbst zu erledigen: In erster Linie trägt der Geschäftsführer die Leitungs- und Führungsverantwortung für das Unternehmen.1010Anstatt vieler A. Lehner, Die Beweislastverteilung bei der GmbH-Geschäftsführerhaftung, GesRZ 2005, 128 (130) mwN. § 22 GmbHG schreibt den Geschäftsführern vor, ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem einzurichten, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen (vgl auch § 82 AktG). Den Geschäftsführern kommen wegen der Verwaltung fremden Vermögens treuhänderische Funktionen und eine besondere Vertrauensstellung zu;1111RIS-Justiz RS0059774 (T4). in strafrechtlicher Hinsicht wirkt sich diese Stellung dahin aus, dass Geschäftsführer insb dem § 153 StGB (Untreue) unterliegen.1212RIS-Justiz RS0094873, RS0131129.

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