Anlass für Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft – im Vordergrund steht in diesem Beitrag die GmbH – sind häufig Auseinandersetzungen um die Geschäftsführung. Der Streit dreht sich bspw um die Frage, wie das operative Geschäft der Gesellschaft auszurichten ist. Ex ante betrachtet geht es um Weisungen durch die Gesellschafterversammlung an den oder die Geschäftsführer sowie – ex post gesehen – um die Entlastung des/der Geschäftsführer/s. Im Zusammenhang damit steht die Frage der Haftung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer, wobei zwischen Innenhaftung – der Verantwortlichkeit gegenüber der GmbH – und der Außenhaftung – der Verantwortlichkeit gegenüber Dritten, wie etwa Arbeitnehmern, Vertragspartnern und Konkurrenten – zu unterscheiden ist.
