A. Aufgaben des Leitungsorgans in der abhängigen Gesellschaft
1. Allgemeines
Die Situation der abhängigen Gesellschaft im Konzern hängt naturgemäß zunächst von der Entscheidung des Leitungsorgans der herrschenden Gesellschaft über die Ausgestaltung der Konzernleitung ab. Desweiteren sind das rechtliche Regime der einzelnen Rechtsformen und insb die rechtlichen Schranken für die Ausübung von Leitungsmacht zu beachten. Wie bereits in der Einleitung zu diesem Beitrag festgehalten und in Abschnitt II.A.2. zu den Seite 519Leitungsinstrumenten des Leitungsorgans in der herrschenden Gesellschaft näher ausgeführt, sind die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Untergesellschaft aus rechtlicher Sicht bei einer GmbH größer als bei einer AG.
