Die Besonderheit einer SE gegenüber der österreichischen Aktiengesellschaft ist, dass diese sowohl mit einem dualistischen System, also mit Vorstand und Aufsichtsrat, als auch mit einem monistischen System, also einem Verwaltungsrat, vorgesehen werden kann. Eine SE mit dualistischem System stimmt mit der österreichischen AG weitestgehend überein.400 Im Weiteren werden daher an dieser Stelle nur die Besonderheiten der Organ-Verantwortung für Mitglieder des Verwaltungsrates mit Aufsichtsfunktion besprochen.
