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IX. Überwachungsorgane der Privatstiftung (Rizzi)

Rizzi1. AuflJuni 2022

Auch für die Privatstiftung ist ein – wie bei der GmbH idR fakultativer377377Obligatorisch nur bei Überschreitung einer bestimmten Arbeitnehmeranzahl oder der einheitlichen Leitung und Beherrschung von Unternehmen, die diese Arbeitnehmer-Kennzahlen überschreiten. Außerdem bei umgewandelten Vereinssparkassen-Privatstiftungen und Versicherungsvereins-Privatstiftungen. Vgl Kalss, Der Aufsichtsrat der Privatstiftung, in Kalss/Kunz, HB Aufsichtsrat2 § 42 Rz 10 f.Aufsichtsrat geregelt.378378§§ 22 ff PSG. Regelungen und Befugnisse des Aufsichtsrats der Privatstiftung haben erhebliche Gemeinsamkeiten mit dem AG-Aufsichtsrat. Die Besonderheit des Aufsichtsrats bei der Privatstiftung liegt darin, dass die Privatstiftung keinen Eigentümer hat und damit auch keine klassische Willensbildung und Kontrolle durch einen Eigentümer aufweist, wie sie sich in einer Hauptversammlung oder Generalversammlung ausdrückt. Die Verantwortlichkeit

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des Aufsichtsrats bei der Privatstiftung entspricht sinngemäß den Regeln zum Aufsichtsrat der AG.379379So sinngemäß auch Arnold, Kommentar Privatstiftungsgesetz3 (2013) § 29 Rz 4 mit Verweis auf OGH 5 Ob 306/76.

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