Der Aufsichtsrat der Genossenschaft hat Gemeinsamkeiten mit dem Aufsichtsrat der GmbH. Erläuterungen zu den kapitalgesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zur Haftung des Aufsichtsrats können jedoch nicht vorbehaltlos übernommen werden. Wie bei der GmbH ist die Einrichtung eines Aufsichtsrats bei der Genossenschaft idR fakultativ.368 Ein fakultativer Aufsichtsrat bedarf einer Regelung im Genossenschaftsvertrag.369
