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V. Besonderheiten des Aufsichtsrats bei der GmbH (Rizzi)

Rizzi1. AuflJuni 2022

Anders als bei der AG ist die Bestellung eines Aufsichtsrats bei der GmbH idR fakultativ. Ein obligatorischer Aufsichtsrat ist etwa dann einzurichten, wenn die Voraussetzungen des § 29 Abs 1 GmbHG erfüllt sind.314314Also idR aufgrund der zwingend Bestimmungen der Arbeitnehmermitbestimmung. Die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats muss im Gesellschaftsvertrag jedoch zumindest zugelassen sein, damit in einer GmbH ein Aufsichtsrat eingerichtet werden kann.315315Vgl Straube/Rauter in Straube/Ratka/Rauter, GmbHG2 § 29 Rz 84; J. Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I2 Rz 4/46. Die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats treffen die gleichen Rechte und Pflichten sowie eine gleichumfängliche Haftung wie jene eines obligatorischen Aufsichtsrats.316316OGH 1 Ob 144/01k. Auf einen „Beirat“, „Verwaltungsrat“ oder ein sonstiges weiteres Organ, dem Kernkompetenzen eines Aufsichtsrats eingeräumt werden, sind die zwingenden Bestimmungen für Aufsichtsräte317317§§ 29 ff GmbHG. anzuwenden.318318OGH 9 ObA 130/05s Arb 12.630 = DRdA 2008/15, 166 (Putzer) = GesRZ 2007, 197 (Feltl) = SZ 2006/138.

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