Anders als bei der AG ist die Bestellung eines Aufsichtsrats bei der GmbH idR fakultativ. Ein obligatorischer Aufsichtsrat ist etwa dann einzurichten, wenn die Voraussetzungen des § 29 Abs 1 GmbHG erfüllt sind.314 Die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats muss im Gesellschaftsvertrag jedoch zumindest zugelassen sein, damit in einer GmbH ein Aufsichtsrat eingerichtet werden kann.315 Die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats treffen die gleichen Rechte und Pflichten sowie eine gleichumfängliche Haftung wie jene eines obligatorischen Aufsichtsrats.316 Auf einen „Beirat“, „Verwaltungsrat“ oder ein sonstiges weiteres Organ, dem Kernkompetenzen eines Aufsichtsrats eingeräumt werden, sind die zwingenden Bestimmungen für Aufsichtsräte317 anzuwenden.318
