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IV. Corporate Governance Kodex (Rizzi)

Rizzi1. AuflJuni 2022

In Österreich gibt es keine gesetzliche Verankerung des Corporate Governance Kodex („ÖCGK“), er wird von einem Arbeitskreis veröffentlicht.302302Zusammengesetzt unter anderem aus Vertretern im Banken- und Börsenbereich, Vertretern der FMA, Mitglieder des Investorenbeirates der Wiener Börse etc. Aktiengesellschaften können sich dem ÖCGK freiwillig unterwerfen. Für börsennotierte Gesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die exklusiv andere Wertpapiere als Aktien emittieren, und Gesellschaften, deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem iSd § 1 Z 24 WAG gehandelt werden, besteht die Verpflichtung, einen Corporate Governance-Bericht zu erstellen. Manche Autoren vertreten, dass damit wohl eine grundsätzliche Verpflichtung einhergehen muss, sich dem ÖCGK zu unterwerfen, da sonst eine Begründung für die Nicht-Entsprechung erfolgen

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muss.303303Vgl § 243c UGB, Birkner/Löffler, Corporate Governance (2004) 49 ff. Für den Prime Market der Wiener Börse ist eine Verpflichtungserklärung zum ÖCGK überhaupt eine Aufnahmevoraussetzung.

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