In Österreich gibt es keine gesetzliche Verankerung des Corporate Governance Kodex („ÖCGK“), er wird von einem Arbeitskreis veröffentlicht.302 Aktiengesellschaften können sich dem ÖCGK freiwillig unterwerfen. Für börsennotierte Gesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die exklusiv andere Wertpapiere als Aktien emittieren, und Gesellschaften, deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem iSd § 1 Z 24 WAG gehandelt werden, besteht die Verpflichtung, einen Corporate Governance-Bericht zu erstellen. Manche Autoren vertreten, dass damit wohl eine grundsätzliche Verpflichtung einhergehen muss, sich dem ÖCGK zu unterwerfen, da sonst eine Begründung für die Nicht-Entsprechung erfolgen Seite 447
