Der Aufsichtsrat wird bei seiner Monitoringtätigkeit bisweilen feststellen, dass der Vorstand103 manchen Entwicklungen zu wenig Augenmerk schenkt. Dann ist es mE Aufgabe des Aufsichtsrats, diese Entwicklungen mit dem Vorstand zu erörtern. Allenfalls wird der Aufsichtsrat auch personelle Konsequenzen ziehen, zB die Geschäftsverteilung ändern, damit sich befähigtere Personen um ein kritisches Geschäftsfeld kümmern, oder zusätzliche Vorstandsmitglieder bestellen oder uU das eine oder andere Vorstandsmitglied seiner Funktion oder zumindest der Verantwortung für ein bestimmtes Geschäftsfeld entheben. So hat zB der Aufsichtsrat der Post AG 2018 nach Scheitern des für das Unternehmen wesentlichen Projekts, einen Bankpartner für die Fortführung des „Postsparkassengeschäftsfeldes“ zu engagieren, sowohl organisatorische als auch personelle Konsequenzen im Vorstand eingeleitet.104
