Verschiedene Anlagengesetze schreiben vor, dass Anlagen ab Rechtskraft des Bewilligungsbescheides bzw ihrer Inbetriebnahme periodisch zu überprüfen sind. In der Praxis kommt insb § 82b GewO Bedeutung zu. Er verpflichtet den Inhaber193 einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Die Kontrolle der Betriebsanlage durch den Inhaber oder externe Experten substituiert bis zu einem gewissen Grad behördliche Kontrollen und bietet Behörde und Anlageninhaber einen guten Überblick über den Zustand der Anlage und somit Rechtssicherheit.
