A. Steuerrechtliche IKS-Pflicht?
Ein Steuer-IKS oder Tax-CMS baut in der Regel auf einem bereits vorhandenen rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystem auf. Wenngleich eine generelle IKS-Pflicht als Ausfluß der allgemeinen Organisationspflicht schon seit jeher bestanden hat,52 sind in diesem Zusammenhang insb die seit dem IRÄG 1997, BGBl I 1997/11453, existierenden § 82 AktG sowie § 22 Abs 1 GmbHG zu nennen. Nach diesen Bestimmungen haben die Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechen. Aus dieser gesetzlichen Pflicht zur Führung eines IKS ist gleichzeitig die Verpflichtung zur Einrichtung einer Compliance-Organisation abzuleiten.
