A. Allgemeines und Compliance-Begriff im Steuerrecht
Der englische Terminus „to be compliant“ bedeutet bekanntlich „etwas einhalten, entsprechen oder nachkommen“. Spricht man von „Compliance“ im Rechtskontext, so geht es daher schlicht und einfach um die Einhaltung von Gesetzen und anderen (allenfalls selbst auferlegten) Vorschriften bzw – wie in der einschlägigen Fachliteratur1 ausgeführt wird – um das „Verhalten in Übereinstimmung mit und unter Einhalten von rechtlichen sowie regulativen Vorgaben“. Zu beachten ist aber, dass eine strikte Begriffsabgrenzung nur schwer möglich ist. So wird etwa in der einschlägigen Literatur der Begriff „Compliance“ auch dahingehend definiert, dass es sich hierbei um die spezifische Ausgestaltung von Organisationsstrukturen handle, die das Ziel habe, „zivil- oder strafrechtliche Haftungsgefahren für die Organisationsstruktur und ihre handelnden Organe zu vermeiden.“2 Der Terminus „Compliance“ wird daher auch deckungsgleich mit „Compliance-Organisation“ verwendet.
