Spiegelbildlich zum Potpourri von unterschiedlichen Rechtsbereichen, das Pflichten für den Vorstand in der börsenotierten AG auf diversen Regelungsebenen anordnet, sind die Sanktionen bei Verstoß gegen dieselben: Die Verantwortung des Vorstands wird einerseits durch die zivilrechtliche Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegebenenfalls auch gegenüber Dritten (§ 84 AktG) (unter Abschnitt A) sowie andererseits durch Verwaltungsstrafen (unter Abschnitt B) oder durch gerichtliche Strafen (unter Abschnitt C) sanktioniert.
