A. Gesellschafterbeschluss
1. Grundlagen
Im Hinblick auf die Möglichkeit der Einflussnahme der Gesellschafter auf Geschäftsführungsangelegenheiten bestehen bedeutende Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft. Während die Gesellschafter bei der GmbH jede Geschäftsführungsentscheidung durch Weisungsbeschluss an sich ziehen können803, kann die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft Seite 113nicht unmittelbar Einfluss auf den Vorstand nehmen.804 Die Frage der haftungsausschließenden Wirkung von Weisungsbeschlüssen stellt sich daher insb bei der GmbH, bei der die Leitungsorgane an die Weisungen der Gesellschafter als oberstes willensbildendes Organ gebunden sind805.
