vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Historische Entwicklung und systematische Einordnung der Haftung der Leitungsorgane von GmbH und AG (Told/Warto)

Told/Warto1. AuflJuni 2022

A. Historische Entwicklung

Die zentrale Haftungsnorm für Leitungsorgane im Recht der GmbH, § 25 GmbHG, geht auf die Parallelbestimmung des § 43 dGmbHG zurück66OGH 9.1.1985, 3 Ob 521/84; EBRV 236 BlgHH XVII. Session, 66: „Die durch den Entwurf vorgeschlagenen Normen für die Haftpflicht der Geschäftsführer schließen sich an die durchaus sachgemäßen Normen des deutschen Gesetzes an“, zitiert in Kalss/Eckert, Zentrale Fragen 524.. Letztere wurde 1892 in Anlehnung an die Vorschriften über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaft und Genossenschaft ins Leben gerufen.77Vgl die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 11.2.1892, Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstages: „In Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und eingetragenen Genossenschaften bezeichnet der Entwurf die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes als den Maßstab, nach welchem sich die Haftung der Geschäftsführer wegen schuldhafter Verletzung ihrer Obliegenheiten bestimmt“, zitiert bei Feltl/Told in Gruber/Harrer, GmbHG2 § 25 Rz 3 Fn 5. Einen wesentlicher Unterschied zum deutschen Pendant stellt Abs 4 dar. Seit Inkrafttreten des GmbHG im Jahre 1906 ist der Normtext bis auf eine Ausnahme unverändert geblieben: Eine Änderung des § 25 GmbHG erfolgte im Zuge des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 durch die normative Verankerung der Business Judgment Rule in Abs 1a. Dabei ist freilich zu beachten, dass diese haftungsbeschränkende Regel schon bisher von Lehre und Rsp anerkannt war und sich die praktischen Auswirkungen in Grenzen halten.88Kritisch zur gesetzgeberischen Aktivität daher Harrer, wbl 2016, 709; aA Told, GES 2015, 16. S auch Abschnitt IV.F unten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte