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99. Darf der Arbeitgeber, im Falle einer Löschung, zB eines Personalaktes (sofern keine weiteren Aufbewahrungspflichten mit diesem Arbeitnehmer mehr bestehen), den Namen und das Datum der Löschung verknüpfen?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Grundsätzlich ist dies möglich. Das Löschen sollte aber datenschutzrechtlich schonender dokumentiert werden. Statt des Namens könnte die Personalnummer oder ein sonstiges pseudonymisiertes Personenkennzeichen eingesetzt und – zumindest für eine gewisse Zeit – gespeichert werden, da zB auch die Wiederherstellung der Daten aus Backups idR durch organisatorische Maßnahmen verhindert werden sollte. Dies ist ohne entsprechende Aufzeichnung idR nicht möglich. Die Dokumentation muss also verhältnismäßig vorgenommen werden.

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