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93. Beinhaltet das Verarbeitungsverzeichnis für die Lohnbuchhaltung lediglich jene Datenkategorien, die dem eigenverantwortlichen Steuerberatungsunternehmen übermittelt wurden, oder auch diejenigen Daten, die der Steuerberater durch seine Ermittlungen erhebt?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Grundsätzlich beinhaltet das unternehmenseigene Verarbeitungsverzeichnis (VVZ) jene Datenkategorien, über deren Verarbeitung nach Zweck und Mittel der Betrieb als verantwortliche Stelle entscheidet, also zB Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Arbeitszeit, Urlaub, Krankenstand oder Bankverbindung des Beschäftigten. Die vom Steuerberater „veredelten“ Daten, also das berechnete Gehalt, der bekanntgegebene Dienstgeberanteil oder die abzuführende Lohnsteuer erhält der Unternehmer retour und verarbeitet sie eigenverantwortlich. Diese personenbezogenen Datensätze müssen daher auch im VVZ des Betriebs abgebildet sein. Die selbstständig durch den Steuerberater ermittelten Rohdaten scheinen lediglich als Datenkategorie seines VVZ auf.

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