Grundsätzlich kann jener Teil des Verarbeitungsverzeichnisses (VVZ) eines Unternehmens, der den Umgang mit Beschäftigungsdaten dokumentiert so aufgebaut werden, wie die bisher meldefreien Standardanwendungen „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“, „SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger“, „SA015 Personalverwaltung für Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände“, „SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation“, „SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation“ bzw „SA033 Datenübermittlung im Seite 63
