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88. Der Arbeitgeber beauftragt ein gewerbliches Detektivbüro mit der Observierung von Mitarbeitern. Es besteht der Verdacht von massiven Privatfahrten mit dem Firmen-Pkw. Der Detektiv bringt am Dienstwagen einen GPS-Empfänger an und überwacht damit heimlich den Arbeitnehmer. Ist dies datenschutzrechtlich zulässig?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Nein, das Detektivbüro, aber auch der einzelne Detektiv sowie der Arbeitgeber haben sich nach § 63 DSG 2018 strafbar gemacht. Die heimliche Überwachung der „Zielpersonen“ mittels eines GPS-Empfängers ist grundsätzlich strafbar. Fahrzeugortungsdaten als Sachdaten werden daher als Verhaltensdaten zu personenbezogenen Daten, wenn der Insasse dem Fahrzeug zugeordnet werden kann.

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