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84. Der Sitz einer Merchandising-AG befindet sich in den USA. Der Konzern hat eine in Österreich gelegene Filiale, welche personenbezogene Daten verarbeitet. Kommt die DSGVO überhaupt zur Anwendung?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Ja, bei der Filiale handelt es sich um eine Niederlassung in Österreich, also in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten, Datenverarbeitungen zu Werbezwecken vornimmt. Die DSGVO ist auf diese Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art 3 Abs 1 DSGVO anwendbar. Nach ErwGr 22 setzt eine Niederlassung die effektive und tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit durch eine feste Einrichtung voraus. Die Rechtsform einer solchen Einrichtung, gleich, ob es sich um eine Zweigstelle oder eine Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, ist dabei nicht ausschlaggebend.

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