Nein, der verdachtslose Einsatz dieser Art von Spy-Software ist unzulässig. Solange kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, ist der Einsatz dieser Technologien nicht gerechtfertigt. Seite 57
