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81. Ist der Einsatz von sogenannten Keyloggern, mit denen jeder Tastaturanschlag eines Mitarbeiters mitprotokolliert wird, aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Nein, der verdachtslose Einsatz dieser Art von Spy-Software ist unzulässig. Solange kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, ist der Einsatz dieser Technologien nicht gerechtfertigt.

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