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78. Darf der Arbeitgeber Stichproben und Überprüfungen bei Arbeitnehmern durchführen, wenn die private Internetnutzung im Betrieb verboten wurde?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Ja, grundsätzlich darf der Arbeitgeber Kontrollen durchführen, wenn er die private Internetnutzung durch die Arbeitnehmer verboten hat. Die Überprüfung darf sich allerdings nur auf betriebliche Daten beziehen. Sofern Unklarheiten aufkommen, ob es sich um betriebliche oder private Daten handelt, ist der Arbeitnehmer diesbezüglich zu befragen. Die Überprüfung der Einhaltung des Verbots der privaten Internetbenutzung ist jedenfalls

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dann abzubrechen, wenn eindeutig ist, dass es sich um private Daten des Arbeitnehmers handelt.

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