Für die Beurteilung, ob Bilddaten besonders schutzwürdig oder nicht besonders schutzwürdig sind, spielt die Qualifikationsfrage letztendlich eine untergeordnete Rolle, da der Gesetzgeber durch § 12 und § 13 DSG 2018 nationale Sonderbestimmungen für die Bildverarbeitung geschaffen hat. Für beide Datenkategorien – besonders schutzwürdig und „einfache“ – gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Seite 53
