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73. Darf der Arbeitgeber bei internen Geschäftsbesprechungen den Ton aufzeichnen, um daraus anschließend ein Protokoll anzufertigen?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Auch Tonaufzeichnungen unterliegen dem Anwendungsbereich des Datenschutzregimes und sind personenbezogene Daten, sofern sie auf eine bestimmte Person zurückführbar sind.

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