Aus datenschutzrechtlicher Sicht darf der Arbeitgeber im Grunde genommen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses den betriebseigenen Newsletters an die vom Arbeitgeber bereitgestellten E-Mail-Adressen für Arbeitnehmer versenden. Dieser hat ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, die Arbeitnehmer etwa ausreichend über Angebote oder auch über Geschehnisse zu informieren, damit diese auf eventuelle Anfragen von Kunden und Interessierten reagieren können. Der Rechtfertigungsgrund nach Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragserfüllung) kommt bei Arbeitnehmern allerdings nicht zum Tragen, da für die Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses die Zusendung eines Newsletters ebenso wenig als unbedingt notwendig erscheint wie (idR) eine Videoüberwachung.
