Nein, erkennbar private E-Mails dürfen niemals gelesen werden. Dies ist sogar nach § 93 Abs 2 iVm § 108 TKG 2003 wegen Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses gerichtlich strafbar. Bei klar dienstlichen E-Mails ist dies nur erlaubt, sofern ein besonderer Rechtfertigungsgrund vorliegt (zB bei Vorliegen eines dienstlichen Erfordernisses oder einer Notsituation) und nur unter Beiziehung der Belegschaftsvertretung.
