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70. Darf ich eine offensichtlich irrtümlich erhaltene E-Mail eines Mitarbeiters bzw eines externen Dritten an den richtigen Empfänger weiterleiten oder sogar lesen?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Nein, erkennbar private E-Mails dürfen niemals gelesen werden. Dies ist sogar nach § 93 Abs 2 iVm § 108 TKG 2003 wegen Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses gerichtlich strafbar. Bei klar dienstlichen E-Mails ist dies nur erlaubt, sofern ein besonderer Rechtfertigungsgrund vorliegt (zB bei Vorliegen eines dienstlichen Erfordernisses oder einer Notsituation) und nur unter Beiziehung der Belegschaftsvertretung.

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