Ja, das Einrichten einer Whistleblowing-Hotline ist grundsätzlich zulässig, sofern das Interesse des Arbeitgebers überwiegt. Folgende Vorgaben sind bei der Einrichtung zwingend zu beachten (siehe DSB 13.5.2014, DSB-D600.328-011/0001-DSB/2014):
Ja, das Einrichten einer Whistleblowing-Hotline ist grundsätzlich zulässig, sofern das Interesse des Arbeitgebers überwiegt. Folgende Vorgaben sind bei der Einrichtung zwingend zu beachten (siehe DSB 13.5.2014, DSB-D600.328-011/0001-DSB/2014):
