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62. Ist für eine Videoüberwachung des Betriebsgeländes eine Einwilligung der Mitarbeiter einzuholen, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Ja, bei betriebsratslosen Betrieben bedarf es für die objektsbezogene Videoüberwachung, auch wenn diese nicht auf die Erfassung von Mitarbeiter(-daten) gerichtet ist bzw diese nur beiläufig aufgezeichnet und verarbeitet werden, die Einwilligung jedes einzelnen betroffenen Arbeitnehmers. Es bleibt beim Grundsatz der schriftlichen Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmer,

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die jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist schriftlich aufgekündigt werden kann (§ 10 Abs 2 AVRAG). Für die Einwilligung zur Videoüberwachung des Betriebsgeländes sind die Anforderungen zur Einwilligung in Art 7 DSGVO maßgebend. Sie finden dazu das MUSTER VIII für betriebsratslose Unternehmen im Anhang dieses Buches.

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