Ja, sofern es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, bedarf es auch für eine Videoüberwachung des Betriebsgeländes, die zum Zweck des Betriebsschutzes (Schutz der Mitarbeiter und Schutz des Eigentums) durchgeführt wird, einer Betriebsvereinbarung.
Ja, sofern es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, bedarf es auch für eine Videoüberwachung des Betriebsgeländes, die zum Zweck des Betriebsschutzes (Schutz der Mitarbeiter und Schutz des Eigentums) durchgeführt wird, einer Betriebsvereinbarung.
