Nein, Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die private Handynummer mitzuteilen und so rund um die Uhr erreichbar zu sein. Eine Ausnahme besteht nur in den wenigen Einzelfällen, in denen der Arbeitgeber ohne Kenntnis der Handynummer des Arbeitnehmers, die Aufgabe, für welche der Dienstnehmer eingestellt wurde, nicht, nicht vollständig oder nicht in rechtmäßiger Weise erfüllen kann. Dazu ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art 5 sowie Art 6 DSGVO zu beachten. Dh, dem Arbeitgeber ist eine andere Organisation der Aufgabenerfüllung weder möglich noch zumutbar.
