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55. Muss für jede Datenverarbeitung eine Einwilligung von den Mitarbeitern eingeholt werden?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Nein, neben der Einwilligung zur Datenverarbeitung bestehen zahlreiche andere Gründe für eine Rechtfertigung. Grundsätzlich können personenbezogene Daten dann verarbeitet werden, soweit mindestens einer der in Art 6 Abs 1 DSGVO bzw Art 9 Abs 2 DSGVO genannten Zulässigkeitstatbestände einschlägig ist. UU können auch mehrere Zulässigkeitstatbestände nebeneinander zur Anwendung kommen (unterschiedliche Ansichten).

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