Nein, der (interne oder externe) Datenschutzbeauftragte ist nicht für die Einhaltung der DSGVO im Unternehmen verantwortlich. Ihn treffen daher nicht die hohen Geldbußen nach Art 83 DSGVO. Diese Verantwortung bleibt beim datenschutzrechtlichen Verantwortlichen. Der Datenschutzbeauftragte ist lediglich als Beratungs- und Kontrollorgan tätig und hat seinen Pflichten und Aufgaben, die sich aus der DSGVO ergeben, nachzukommen.
