vorheriges Dokument
nächstes Dokument

45. Was hat der Arbeitgeber zu beachten, wenn der Betriebsrat zulässigerweise Einsicht in Unterlagen hat?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Da der Betriebsrat ein eingeschränktes Einsichtsrecht hat, besteht dieses lediglich im erforderlichen Umfang. Der Arbeitgeber hat bei der Einsichtsgewährung in Unterlagen, insbesondere Arbeitsverträgen sowie Dienstzetteln, einen sehr strengen Maßstab zu setzen. Der Arbeitgeber ist deshalb dazu verpflichtet, Teile der Unterlagen, die nicht zu einer Überprüfung erforderlich sind, unkenntlich zu machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!