Ja, zu diesem Ergebnis kam der EuGH, der in einer Entscheidung zu beurteilen hatte, ob der Betreiber von Facebook gemeinsam mit Facebook verantwortlich ist. Da nicht nur Facebook, sondern auch der Facebook-Seiten-Betreiber Parametrierungen (ua entsprechend seinem Zielpublikum sowie den Zielen der Steuerung oder Förderung seiner Tätigkeit) vornehmen kann, entscheidet dieser ebenso über die Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung. Der Facebook-Seiten-Betreiber kann gewisse Daten, wie etwa Alter, Beziehungsstatus, berufliche Situation, Informationen über Käufer und das Online Kaufverhalten, demografische, geografische Daten usw verlangen und erheben.
