vorheriges Dokument
nächstes Dokument

42. Ist der Arbeitgeber aus datenschutzrechtlicher Sicht beim geschäftlichen Betreiben einer Facebook-Seite (Facebook-Insight) gemeinsam mit Facebook verantwortlich?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Ja, zu diesem Ergebnis kam der EuGH, der in einer Entscheidung zu beurteilen hatte, ob der Betreiber von Facebook gemeinsam mit Facebook verantwortlich ist. Da nicht nur Facebook, sondern auch der Facebook-Seiten-Betreiber Parametrierungen (ua entsprechend seinem Zielpublikum sowie den Zielen der Steuerung oder Förderung seiner Tätigkeit) vornehmen kann, entscheidet dieser ebenso über die Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung. Der Facebook-Seiten-Betreiber kann gewisse Daten, wie etwa Alter, Beziehungsstatus, berufliche Situation, Informationen über Käufer und das Online Kaufverhalten, demografische, geografische Daten usw verlangen und erheben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!